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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 17

1911 - Erfurt : Keyser
— 17 — Land, sondern es wurden ihm auch, als dem Vertreter des Königshauses, gewisse Rechte vor den übrigen Söhnen übertragen. Durch diese Sitte entstanden ost blutige Streitigkeiten zwischen den Erben. Auch zwischen den Söhnen des Bisinns kam es zum Erb-streit, durch den der Untergang des blühenden Reiches (531) herbeigeführt wurde (s. Der Sturz des thür. Königreiches, Nr. 9). Thüringen, eine fränkische Provinz: Nach dem Siege der Sachsen und Franken wurde Tbüriugen eine fränkische Provinz und nußte als jährlichen Tribut 500 Schweine iu die königliche Küche nach Metz liefern. Als dann im Jahre 561 das fränkische Reich geteilt wurde, kam Thüringen unter die Herrschaft Sigberts I. von Äustrasien (561—575). Der Tribut blieb auch für die Zukunft bestehen. Erst Kaiser Heinrich Ii. erließ ihn den Thüringern (1002). Unter Sigberts Nachfolgern schwand die kö- nigliche Macht dahin und die Sitten verwilderten vollständig. Um diese Zeit begannen slawische Stämme die offenen Grenzen unseres Heimatlandes zu überschreiten und sich zwischen Elbe und Saale niederzulassen. In der Zeit der Völkerwanderung halten sie das von den Germanen verlassene Land im Osten der Elbe bis hinab zur Ostsee ohne Schwertstreich in Besitz genommen. Die von den Deutschen Winden, später aber Wenden genannten Slawen standen anfangs zu ihren westlichen Nachbarn in sreundschaft-lichem Verhältnis. Sie trieben mit ihren felbftgefertigten Webereien, mit Pelzen und Pferden, mit Honig, Wachs und Salz einen regen Tauschverkehr und lebhaften Handel. Erphesfnrt, unser heutiges Erfurt, war ihnen wohlbekannt. Bald aber änderte sich das freundnachbarliche Verhältnis. 100 Jahre nach dem Untergange des Thüringer Königreiches standen die Slawen in offenem Kampfe mit dem Frankenreiche, über das König Dagobert <628—638), dem Pippin der Aeltere von Landen als Hausmeier (Majordomus) zur Seite stand, regierte. Der König ernannte Radulf, einen vornehmen Franken, zum Herzog von Thüringen und beauftragte ihn mit der wirksamen Verteidigung der Ostgrenze seines Reiches. Es gelang Radulf auch, das verhaßte Slawenvolk über die Saale zurückzudrängen und an ihren Ufern einige feste Burgen und Städte zu errichten. Rudolstadt ist wohl al6 feine Gründung anzusehen. Er faßte auch fönst die Zügel der Regierung mit kräftiger Hand und hinterließ seinem L>ohne Heden ein Erbe, das nur noch dem Namen nach die friiiv fische Oberherrschaft anerkannte, an sich stellte es ein neues Thüringer Königreich dar. Hedens gleichnamiger Enkel war Christ und schenkte (704) dem Bischof Willibrord einen Hof zu Anv itadt und mehrere andere Güter in Thüringen. Thüring, der letzte Herzog, fiel in der Heeresfolge Karl Martells (717 Schlacht bei Viney), und Thüringen wurde nun in Gaue eingeteilt, die von Gaugrafen verwaltet wurden. Anfangs kannten die Franken nur einen Gau Thoringia zwischen Werra und Saale, später aber 2

2. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 123

1911 - Erfurt : Keyser
Staates betroffen, da er von Sachsen bequem zu erreichen war. Das merkwürdigste Ereignis jener sieben Kriegsjahre war der Einzug des großen Königs in Erfurt und sein Aufenthalt in mehreren Dörfern des städtischen Gebietes (s. Nr. 58, 59, 60 u. 61). Dalbergsche Zeit: Nach dieser schlimmen Zeit (seit 1772) war der Statthalter v. Dalberg unserm Erfurt ein treuer Helfer und Berater. Er war besonders ein eifriger Förderer der Künste und Wissenschaften, so daß unter seiner Statthalterschaft sogar die Universität noch einmal für kurze Zeit aufzublühen begann. Hervorragende Männer, die Brüder Humboldt, Schiller und Goethe, weilten damals häufig als Gäste in Erfurt, das die großen Naturforscher Trommsdorff, Bernhardt und Bucholz zu den Seinen zählte. Heute noch gilt die Dalbergsche Zeit als eine für die Stadt reich gesegnete, obwohl gesagt sein muß, daß es auch Dalberg nicht gelungen ist, einen dauernden Aufschwung herbeizuführen (s. Nr. 62 u. 63). Damals umfaßte der erfurtifche Teil des Mainzer Gebietes das Fürstentum Erfurt mit 2 Städten (Erfurt und Sömmerda), drei Marktflecken, 72 Dörfern und 4 Schlössern und die Grafschaft Blankenhain (seit 1794) mit 1 Stadt, 1 Marktflecken, 19 Dörfern und 1 Schloß. Die Landesregierung befand sich in Mainz, während in Ersurt besondere Ortsbehörden errichtet waren. Das Erfurter Gebiet war in folgende neun Aemter geteilt: Vargnla, Azmannsdorf, Tonndorf, Vippach, Großsömmerda und die für den jetzigen Landkreis in Betracht kommenden Aemter Mühlberg, Gispersleben, Alach und endlich das Stadtamt. Die Grafschaft Blankenhain iuntergleichen) mit Wandersleben verwaltete ein Regierungsrat in Erfurt. Der Ortsvorstand der einzelnen Gemeinden bestand aus dem Oberheimbürgen und 5 bis 8 Ortsvormunden, welche durch Stimmenmehrheit von der Gemeinde in der Regel auf Lebenszeit gewühlt und vom Kurfürstlichen Amt bestätigt und vereidigt wurden. Der Oberheimbürge war der erste Vorgesetzte der Gemeinde. Erfurt wird preußisch: Werfen wir nun wieder einen Blick auf die geschichtlichen Ereignisse am Ausgang des 18. Jahrhunderts. In dem wegen der französischen Revolution aufbrechenden ersten Bundeskriege wurde der rheinische Teil des Mainzer Gebietes hart betroffen. Die Hauptstadt Mainz selbst wurde von den Franzosen erobert, und der Kurfürst Friedrich Karl Joseph von Ehrthal, dem die Erfurter zum Gedächtnis seines Aufenthaltes in ihrer Stadt (1777) den Obelisken vor den Graden (Friedrich Wilhelmsplatz) errichtet hatten, sah sich zur Flucht nach hier gezwungen. Auch viele französische Flüchtlinge fanden in Erfurt ein sicheres Unterkommen (f. Französische Emigranten in Ersurt, Nr. 64). Der dem zweiten Bundeskriege folgende Friede von Lüneville (1801) bestätigte die schon im Frieden von Eampoformio (1797) beschlossene Abtretung des linken Rheinusers. Er gab den Welt-

3. Das Mittelalter - S. 54

1893 - Leipzig : Dürr
— 54 - dem Maße, daß selbst Böhmen nicht verschont blieb. Elbe mtb Saale konnten als Reichsgrenzen angesehen werben, nnb Festungen erhoben sich an ihren Usern, Am Norben warb die Eiber die Grenze, wie im Sübosten die Raab, im ©üben Ebro mtb Tiber. 5. Währenb Karl der Große als Kriegsherr die germanische Welt bis auf wenige Anslänser im Norben mtb Norbwesten zu einem einheitlichen Ganzen zusammenzwang, verwebte er mit großer staats-männischer Weisheit die gemeinsamen Gruubzüge des Stammes- uttb Gemeinbelebens zu einer festen Reichsversassuug, die das Fundament zu aller weiteren Enkwickelnng würde. Die rechtlichen Gewohnheiten der einzelnen Stämme zerstörte er nicht, sonbern ließ sie in Gesetzbüchern sammeln mtb aufbewahren, so weit es noch nicht geschehen war, mtb ergänzte sie bnrch Kapitularien, b. i. Verordnungen, die allgemeine Gültigkeit hatten. Stammesherzöge, welche das Reich in einzelne streng-gesonberte mtb von einanber unabhängige Teile gespalten hätten, bulbete er nicht, dazu war er ein viel zu kräftiger Herrscher. Als Grunblage der Reichsversassnng genügte ihm die Einteilung in Gaue, die meist durch den Sauf der Flüsse nnb den Zug der Gebirge bestimmt würde, wie schon die Namen anbeuten: Rheingau, Moselgau, Rahegau, Eichsselb re. Der Vorsteher des Gaues war der Gaugraf ober einfach Graf. Er hatte im Gericht bett Vorsitz zu führen und den Heerbann auszuheben, fein Amt war kein erbliches, sonbern ein ihm vom Kaiser verliehenes. Zur Entfchäbigung für feine Mühe erhielt er die Nutznießung eines ober mehrerer Güter. In bett kaiserlichen Besitzungen, die über das gauze Reich zerstreut waren mtb gewöhnlich um eine feste Burg (Pfalz) herumlagen, war der Pfalzgraf der Oberrichter. Über die höchsten Beamten richtete der Kaiser selbst. Um sicher zu fein, daß die Grasen allerwärts ihre Schulbigkeit thäten und Gerechtigkeit übten, schickte der Kaiser von Zeit zu Zeit Senbgrafett, immer zwei und zwei, einen weltlichen und einen geistlichen, aus, die sich nach dem Staube der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gauen er-funbigeit sollten. Außer biesen Beamten stauben noch die Lehensleute in unmittelbarer Beziehung zu dem Kaiser. Es waren Kriegsmannen, die mit ihrem bietteitben Gefolge, ihren Knechten uttb Untergebenen, jeberzeit bereit fein mußten, an den Felbzügen des Kaisers teilzunehmen. Dafür empfingen sie Gmnbbesitz zu Lehen, b. h. zur Nutznießung auf Lebenszeit. Es gab bereu in allen Teilen des Reiches, besonbers zahlreich waren sie in bett eroberten Lanbschasten. An Ehre, Macht

4. Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen - S. 13

1911 - Breslau : Hirt
§ 1. Der Großherzog. § 2. Die Staatsregierung. § 3. Die Landstände. 13 Der Großherzog bestätigt die Gesetze und ordnet ihre Verkündigung im Regierungsblatt an. , Da der Landesherr persönlich unverantwortlich ist, muß jede Regierungshandlung von dem zuständigen Minister gegengezeichnet werden, womit der Minister die volle Verantwortlichkeit übernimmt. Der Großherzog hat schließlich noch das Begnadigungsrecht, vermöge dessen er strafgerichtliche Untersuchungen einstellen und erkannte Strafen mildern oder ganz erlassen kann. § 2. Die Staatsregierung. Sie wird im Namen des Großherzogs durch das Staatsministerium geführt. Das Staatsministerium gliedert sich in das Ministerium des Innern (Unterabteilungen: für Schul-angelegenheiten, für öffentliche Gesundheitspflege, für Landwirtschaft, Handel und Industrie), das Ministerium der Justiz und das Ministerium der Finanzen (Unterabteilungen: für Steuerwesen, für Forst- und Kameral-verwaltnng, für Bauwesen, für Finanzwirtschaft und Eisenbahnwesen). An der Spitze eines jeden Ministeriums steht ein Minister. Der Vorstand des ganzen Staatsministeriums ist der Staatsminister, zugleich Minister des Großherzoglichen Hauses und Minister des Äußeren; meist ist er auch Vorstand eines der drei Ministerien. Den Ministerien untergeordnet sind Provinzial - und Lokalbehörden, dem Ministerium des Innern in erster Linie die Provinzialdirektionen und Kreisämter. Den drei Provinzen entsprechend gibt es drei Provinzialdirektionen: Starkenburg, Oberhessen, Rheinhessen. Die Provinzen zerfallen in Kreise. Die Provinz Starkenburg hat 7 Kreise (Darmstadt, Bensheim, Dieburg, Erbach, Groß-Gerau, Heppenheim, Offenbach), die Provinz Oberhessen 6 Kreise (Gießen, Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Lauterbach, Schotten), die Provinz Rheinhessen 5 Kreise (Mainz, Alzey, Bingen, Oppenheim, Worms). An der Spitze jedes Kreises steht der Kreisrat. Die Provinzial-direktoren der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen sind zugleich Kreisräte der Kreise Darmstadt, Gießen und Mainz. Die Kreise zerfallen in Gemeinden, an deren Spitze ein Bürgermeister steht. Man unterscheidet Landgemeinden und Stadtgemeinden mit Städteordnung (Darmstadt, Gießen, Mainz, Alzey, Bensheim, Bingen, Friedberg, Bad-Nauheim, Offenbach, Worms). § 3. Die Landstände. Der Großherzog übt die Regierung nicht nach freier Willkür aus, sondern ist durch die Verfassung vom 21. Dezember 1820 hinsichtlich der Gesetzgebung und Besteuerung an die Zustimmung der verfassungsmäßigen Vertretung der Staatsbürger, der Stände, gebunden. Diese gliedern sich in zwei Kammern. Die erste Kammer besteht aus: a) den Prinzen des Großherzoglichen Hauses, b) aus den Häuptern der standesherrlichen Familien, d. h. solcher adeligen Familien, die im alten deutschen Reich bis 1806 Stand, Sitz und Stimmest?! Reichstag

5. Landeskunde von Thüringen - S. 38

1913 - Breslau : Hirt
38 B. Die Thüringischen Staaten. Reuß zerfällt in drei größere und mehrere kleine Teile. Nächst Bremen und Lübeck der kleinste, nächst Schaumburg-Lippe der am wenigsten bevölkerte deutsche Staat, hat es von allen acht Thüringischen Staaten die größte Bevölkerungsdichte. Hauptstadt: Greiz (Abbild. 25), 23 245 Ew., in prachtvoller Lage an der Elster mit weltbekannten Erzeugnissen besonders der Wollwarenindustrie- beschäftigt über 7000 Arbeiter. Elsterbahn, auch Bahnverbindung nach dem Iwickauer Kohlenbecken. Das Oberschloß war einst Sitz der Vögte von Greiz- das Unterschloß in der Stadt bewohnt der Fürst. Ausgedehnter Park, rings von Höhen umrahmt. Sonst nur kleinere Orte, mit Ausnahme von Zeulenroda, 10365 Ew. An der Saale das reizende Schloß Burgk, in seiner Lage ein Gegenstück zu Schwarzburg. 8. Das Fürstentum Reich jüngere Linie. 827 qkm. Einwohner 152 765. Dichte 185. Staatsform: Konstitutionelles erbliches Fürstentum seit 1852. Landesherr: Fürst Heinrich Xxvii. seit 1913. Landesregierung: Staatsministerium (in Gera) mit 3 Gruppen^). Volksvertretung: Landtag von 16 Abgeordneten. Innere Verwaltung: 2 Landratsämter in Schleiz und Gera. Rechtspflege: 1 Landgericht zu Gera (zugleich für den 5. weimarischen Verwaltungsbezirk Neustadt a. d. O.) mit 5 Amtsgerichten. Schulen: 2 Gymnasien in Schleiz und Gera- 1 Realgymnasium mit Real- schule in Gera- 1 Lehrerseminar in Schleiz- 1 höhere Handelslehranstalt und eine höhere Mädchenschule in Gera- 1 Taubstummenanstalt in Schleiz. Truppen: In Gera Stab und 1. und 2. Bataillon des 7. Thüringischen Inf.-Reg. Nr. 96. Reuß zerfällt in zwei Hauptgebiete, den Unter- und den Oberländischen Bezirk- mehrere kleine Teile liegen von ihnen gesondert: a) Das Unterland ist keilförmig zwischen die beiden Altenburger Kreise eingeschoben. Gera an der Elster, eine rasch emporblühende Stadt, schon jetzt die größte der Thüringischen Staaten, 49283, 1885 erst 34000 Ew. zählend, mit zahlreichen Fabriken besonders wollener und halbwollener Stoffe, feiner Lederwaren, verschiedenartiger Ma- schinen u. a.m., großen Färbereien; „Klein-Leipzig". Die dampfenden Schornsteine hüllen die Stadt in einen Rauchmantel? Hoftheater. Feuerbestattung. Auf dem auderen Fluß- ufer Schloß Osterslein (s. die Abbild. 26). Dicht bei Gera eine Anzahl größerer Orte, wie Debschwitz, 7693 Ew., Untermhaus (mit Kuba), 7378 Ew., Pforten, Tinz. Flußabwärts das stadtähnliche Dorf Köstritz, Badeort mit Schloß und Park, ausgedehnten Gärtnereien (ftir Ziersträucher, Obstbäume, Rosen, Georginen), bedeutender Brauerei. Saline Heinrichshall. b) Das Oberland, mit großen Waldungen, daher Viehzucht und Wald- Wirtschaft. Schleiz, 5567 Ew., Hauptstadt am Flüßchen Wiesental. Bahn nach Schönberg an der Sächsisch-Bayrischen Staatsbahn. Saalburg, armes Städtchen in reizender Lage, steil gegen die Saale abfallend. (Abbild. 27.) Ebersdorf, Kurort mit Schloß und Park? Herrnhuterkolonie. Lobenstein, 3125ew., mit malerischer Ruine- Stahlbad,z.t. im ehemaligenschloß. Hirschberg an der Saale mit Viehzucht, Gerberei, Färberei. Bahn nach Schönberg. Tanna (Viehmärkte). i) Die Abteilung I und das Innere stehen direkt unter der Leitung des jeweiligen Staatsministers; Justiz, Kirchen- und Schulsachen bilden die zweite und die Finanzen die dritte Gruppe.

6. Kurze Geschichte von Hessen - S. 15

1881 - Gießen : Roth
— 15 — allen Riäiturigeii, um das Ganze zu überwachen, den Heerbann zu beaufsichtigen, die Verwaltung der Krongüler zu prüfen und die Rechte des Thrones zu wahren. — Tie Gaue erhielten ihre Namen entweder nach den Volksstämmen (fränkischer, sächsischer, Hessengau) oder von Naturgrenzen, namentlich Flüssen und Bächen (Rheingau, Maingau, Wettergau, Rodgau, Bachgan, Lahngau.) Tie Gaue waren wieder in Centen getheilt, denen die Centgrafen vorstanden. Die Centen zerfielen in Marken, mit Markrichtern als Vorsteher. Tie beiden Gaue, innerhalb welcher der größere Theil der heutigen Provinz Starkenburg gelegen ist, waren der Oberrheingau und der Matngau. Elfterer erstreckte sich zwischen Rhein und Odenwald, letzterer vom Main südlich bis zum Neckar und nmfoßre den Plumgau, den Bachgau und den Rodgau. Ein großer Theil der Provinz Oberhessen gehörte zu dem Oberlahngau. dem Niederlahngau, dem Wettergan, dem ^ '9 0 a u und dem Nidgau. Die östliche Spitze Oberhessens bildete den Buchgau. Der Lobdengan mit dem Wormsgau umfaßte den größ? ten Theil der Provinz Rheinhessen, der Wingorteiba den südlichen Odenwald. Ums Jahr 1000 erlitt die alte deutsche Gauverfassung nach und nach bedeutende Veränderungen. Der Amtebegriff der „Grafen" verlor sich immer mehr; einzelne Familien durch glückliche Umstände begünstigt setzten s-ch ’N ^n Oioienffm h ft, nt d breefnen bind1 93ihhnung, Etbidasten Hei-rolhen, Vermächtnisse, Tausch und Kauf, ausgedehnte Besitzungen an sich. Sie erlangten ein Uebergewidjt über anhre, weniger vom Gluck begünstigte Familien, und bemühten sich eine immer größere Unabhängigkeit zu erlangen. (Statt der Nomen ihrer Gaue legten sie sich fortan die Nomen ihrer Geschlechter und Stammschlösser bei und regierten ihre Bezirke nicht mehr im Auftrag des Kaisers, sondern aus eigner Machtvollkommenheit. Dritter Abschnitt. Kessen unter den Landgrafen von Thüringen. (1123—1247.) 1. Ludwig I. (1123 — 1140.) a) Nach dem Verfall der Karolinger wurden von dem fränkischen Gaugrafen die Konradinger die mächtigsten und erlangten die herzogliche Gewalt über Franken, zu dem damals Hessen gehörte. Es ist bekannt, daß, nachdem mit Ludwig dem Kind (y 11) der le|te Karolinger ruhmlos ins Grab gesunken war, die weltlichen :md geistlichen Großen aus den 5 deutschen Herzogtümern (Fran-ken, Sachsen, Lothringen, Schwaben, Settern) in Forchheim zusammentraten und Konrad von Franken zum König wählten, als welcher er den Namen Konrad I. führte. (Otto der Erlauchte von wachsen hatte wegen seines Huchen Alters die dargebotene Krone ausgeschlagen.) Es ist weiter bekannt, wie der kinderlose Konrad

7. Geschichtsbilder aus den Reichen der Langobarden und merowingischen Franken - S. 266

1892 - Gütersloh : Bertelsmann
266 Die Franken bis zum Untergange der Merowinger. Recht der Eroberung geltend gemacht, wonach die Besiegten ihr Land ganz oder zum Teil an den Sieger verloren. Hätte Chlodowech sie in den nördlichen Strichen bis zur Mosel und Lahn hin geduldet, so wäre eine Vereinigung der fränkischen Stämme eine Unmöglichkeit gewesen. Und doch war eine solche die allernotwendigste Voraussetzung für den Bestand und die Sicherheit des Reichs. Davon abgesehen haben die Franken jenen älteren strengen Grundsatz vollständig verlassen. Weder den Romanen noch den verwandten deutschen Stämmen gegenüber haben sie ferner noch ein Recht der Eroberung geltend gemacht, an die Stelle der früheren Knechtung und Landteilung trat vielmehr das neue System der persönlichen Rechte, wonach jeder Angehörige des Reichs im ganzen Umfang der Monarchie sein angeborenes Recht behielt. Auch insofern verkündet die Gründung des fränkischen Reichs einen gewaltigen Fortschritt staatlicher Entwicklung. Die rohe Gewalt wich dem Schutz und der Sicherheit, bestimmte Bezirksgrenzen wurden gezogen, und die willkürliche Ausbreitung der Stämme nahm ein Ende. Ohne Frage hat das Christentum dabei wesentlich mitgewirkt. Aber schon im eigenen Interesse, aus politischer Klugheit, waren die Franken genötigt, die alten Grundsätze fallen zu lassen, wenn sie einen Staat von größerer Ausdehnung gründen wollten. Trotzdem verstanden es die fränkischen Könige vortrefflich, ihre Herrschaft in den neu gewonnenen Ländern zu befestigen. Dazu dienten vorzugsweise neue Kolonien, die sie darin anlegten und entweder durch königliche Beamte verwalten ließen oder an ihre Getreuen vergaben. Denn herrenloses oder unangebautes Land war überall genug vorhanden, worüber die Könige verfügen konnten: in den romanischen Gebieten das ganze römische Staatsland, das ihnen zufiel, in den deutschen die endlosen Wälder, die auf Jahrhunderte einen freien Ausbau gestatteten. So entstanden überall zahlreiche neue Höfe und Dörfer, die mit fränkischen Ansiedlern bevölkert wurden und auf die wirksamste Weise ihre Macht befestigten und verstärkten. Daher die große Anzahl von Königshöfen, die wir in den neuen Provinzen finden und die zuweilen die Erinnerung an ihren Ursprung im Namen „Königshofen" bis auf den heutigen Tag bewahren. . . . Aber auch zahlreiche andere Orte wurden gegründet und halfen das neue Reich ausbreiten und sichern. Wir erkennen sie meist an der Endung „heim", die den fränkischen Orten vorzugsweise eigentümlich ist. Nicht als ob alle Orte mit dieser Endung fränkischen Ursprungs sein müßten oder die neuen Kolonien alle so benamt wären; denn „heim" als Ortsbezeichnung ist gemeindeutsch, und außerdem sind viele fränkische Ansiedelungen nachweisbar anders benamt." Aber wo wir solchen Namen auf „heim" auf kleinem Raum auffallend zahlreich begegnen wie in Flandern und Brabant, zu beiden

8. Hilfsbüchlein zum Unterrichte in der Geographie von Deutschland - S. 13

1893 - München : Oldenbourg
Bayern. 13 Zur Verwaltung eines jeden Kreises besteht eine königliche Kreis- regierung, welcher die Bezirksämter, Magistrate und Schul-Jnspektionen untergeordnet sind. Für die Rechtspflege besteht als oberste Gerichtsstelle das oberste Landesgericht; diesem sind die Oberlandesgerichte untergeordnet, und unter diesen stehen die Landgerichte und Amtsgerichte. Für die kirchliche Einteilung bestehen: a) für die römisch-katholische Kirche die 2 Erzbistümer München-Freising und Bamberg, ferner 6 Bistümer: Augsburg, Regens- bürg, Passau, Eichstätt, Würzburg und Speier; b) für die protestantische Kirche das Oberkonsistonum zu München und die 3 Konsistorien zu Ausbach, Bayreuth und ispeier. c) für die israelitische Religionsgenofsenschaft 28 Rab- binate in verschiedenen Orten des Landes. 1. Gebet die Grenzen eines jeden Regierungsbezirkes anl 2. In welchen Kreisen sind: der bayerische Wald, das Fichtelgebirg, die Alpen, der Frankenwald, der Spessart, das Hartgebirg, der Steigerwald, das Rhöngebirg, der Frankenjura? 3. In welchem Regierungsbezirke ist der Arber, der Watzmann, der Ochsenkopf, der Höchvogel, der Dormersberg, der Lüsen, der Schneeberg, die Zugspitze, der Dreisesselberg, der Rachel? 4. In welchen Kreisen fliefst die Donau? der Main? die Altmühr? die Isar? die Wörnitz? der Regen? die Pegnitz? 5. Welcher Nebenflufs der Donau durchströmt die Oberpfalz von Norden nachsüden?6.Welcher Fluß bildet teilweise die Grenze zwischen Oberbayern und Schwaben und Neuburg? 7. Durch welche Kreise kommt man, wenn man in gerader Linie von Hof nach Lindau, von München nach Würzburg, von Rosenheim nach Lichten- fels reist? Zeichne die Grenzen der einzelnen Regierungs- bezirke in dein Kartennetz! 1. Oberbayern (1186 000 ®.).*) § 15. München mit 407000einwohnern ist die Haupt-und Residenzstadt des ganzen Landes und Kreishauptstadt. Gründer der Stadt war Heinrich der Löwe. Sitz der Zentralbehörden, eines Oberlandesgerichtes, eines Erzbischofs und des Oberkonsistoriums; Universität, polytechnische Schule. Die merkwürdigsten Sehens- Würdigkeiten der Stadt find: die Pinakotheken (Geinäldesamm- lnngen), die Glyptothek (Sammlung von Bildhauerarbeiten), das Nationalmuseum (Sammlung der Erzeugnisse der Künste und Ge- werbe ans vielen Jahrhunderten), die Hos- und Staatsbibliothek, die Bavaria (ein riesenhaftes Standbild, das Sinnbild der Kraft und Schönheit des bayerischen Landes) und die Ruhmeshalle, das Siegesthor, viele Denkmäler berühmter Männer, die Theatiner- *) Die Einwohnerzahlen der Kreise und Städte sind zum Zwecke vergleichender Zusammenstellungen angegeben.

9. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 77

1895 - Straßburg : Heitz
77 Rothau (1550 Eimv.), hat Baumwollspinnereien und Webereien. Westwärts, oberhalb der Mennoniten- Höfe Salm, die Ruine Salm, Stammschloß des Fürsten- geschlechtes gleichen Namens. Zwischen Rothau und. Saales das Steinthal. 5. Saales, (980 Eimv.), unweit der Quelle der Breusch, westwärts vom Winberg (Climont), Grenzort gegen Frankreich. Strnmpswarensabrikation. Endstation der Eisenbahn Straßburg-Saales. Iv. Der Stadtkreis Straßburg. 123,500 Einwohner. 78 □ km. Strnßburg, * Argentoratum oder Argentina, Hauptstadt von Elsaß-Lothringen, in einer schönen Ebene an der Jll und der Breusch, 4 km vom Rhein, Knotenpunkt zahlreicher Eisenbahnen und Straßen, bildet, mit den dazu gehörigen Dör- fern, Feldern und Wäldern, „Stadtbann" genannt (1a banlieue, das Weichbild), den Stadtkreis Straß bürg. Sie ist die Residenz des Kaiserlichen 'Statthalters und Sitz der obersten Behörden des Landes: des Ministeriums für Elsaß^Lothringen, des Generalkommandos des Xv. Armeekorps, des Bezirks- Präsidiums, eines Bischofs, des Ober-Konsistoriums, des Direktoriums Augsburgischer Konfession, der Gene- ral-Direktion der Zölle und indirekten Steuern, der Direktion der direkten Steuern, des Oberschulrates, einer Oberpostdirektion n. s. w. Sie besitzt eine

10. Die deutschen Landschaften - S. 154

1896 - Trier : Lintz
154 Die deutschen Landschaften. 2. Das Ministerium der Justiz. Für die Rechtspflege ist der Staat in 8 Landgerichts- und viele Amtsgerichts- bezirke eingeteilt. Der oberste Gerichtshof ist das Ober- landesgericht in Stuttgart. 3. Das Ministerium des Innern. Ihm ist die innere Ver- waltung, sowie die Sorge für das Gedeihen der verschie- denen Erwerbszweige, der Landwirtschaft, des Gewerbes und des Handels übertragen. Die grössern Verwaltungsbezirke heissen in Württemberg Kreise, die kleinern O b e r ämt e r. Das Land ¡ist in vier Kreise eingeteilt, nämlich in den Neckar- (Ludwigsburg), S eh war z wal d -(Reutlingen), Donau-(Ulm) und J]a g s t k r e i s (Ellwangen). 4. Das Ministerium des Kirchen- und Schulwesens. Ihm sind; das evangelische Konsistorium und der katholische Kir'chenrat unterstellt, sowie die Beaufsichtigung des nie- dern und höhern S eh u lw e se n s übertragen. Das e v an gel is che Konsistorium hat seinen Sitz in Stuttgart, der katholi- sche Bischof in Rothenburg. 5. Das Ministerium der Finanzen. 6. Das Ministerium des Kriegswesens. Die Truppen Württembergs bilden das 13. Armeekorps des deutschen Heeres. Die Stadt Ulm an der Donau ist mit F estungsanlagen versehen und bildet mit der gegenüberliegenden bayerischen Stadt Neu-Ulm zusammen eine Festung. Iv. Die oberrheinische Tiefebene. Wie auf der rechten, so wird der Rhein auch auf der linken Seite von Basel bis Mainz von Gebirgen begleitet, nämlich vom Wasgenwald und von der Haardt. Er fliesst also auf dieser Strecke in einer langen, ziemlich schmalen Thalebene. Diese wird, weil der Rhein sie noch auf seinem Oberlauf durch- strömt, die oberrheinische Tiefebene genannt.
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